Maskenpflicht

Liebe Eltern der Hirschkampschule,

die neue Coronabetreuungsverordnung, welche ab Montag, den 22.2.2021 in Kraft tritt, wurde gestern veröffentlicht und enthält Änderungen, die für die Grundschule relevant sind.

Laut dieser Verordnung ist für alle Personen, die sich im schulischen Rahmen auf dem Schulgelände oder den Räumlichkeiten aufhalten, das Tragen einer medizinischen Maske verpflichtend. Dies gilt auch für Ihre Kinder. Lediglich wenn Sie für Ihr Kind keine medizinische Maske mit einer geeigneten Passform finden, ist es für die Grundschule weiterhin erlaubt eine Alltagsmaske zu tragen.

Falls Ihr Kind aus medizinischen Gründen keine Maske tragen kann, ist ein medizinisches Attest notwendig.

Während der Frühstückspause oder dem Essen in der Betreuung dürfen Ihre Kinder die Maske an ihrem festen Sitzplatz abnehmen.

Lehrerinnen und Lehrer können darüber hinaus entscheiden, dass das Tragen einer Maske zeitweise oder in bestimmten Unterrichtseinheiten mit den pädagogischen Erfordernissen und den Zielen des Unterrichts nicht vereinbar ist. In diesem Fall muss ein Abstand von 1,50m zwischen den Personen eingehalten werden.

Wir freuen uns darauf Ihre Kinder in der Schule wiederzusehen.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns.

Herzliche Grüße
das Kollegium der Hirschkampschule und
St.Hoppmann

(komm Schulleiterin)